K9er® ist ein eingetragenes, europäisches Warenzeichen,
eine Unionsmarke!

Was ist eine Unionsmarke?

Die Unionsmarke, auch als EU-Warenzeichen bekannt, ist ein markenrechtlicher Schutz, der mit nur einer Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erlangt werden kann. Sie bietet Unternehmen, wie uns, einen einheitlichen Schutz für unsere Marke, unsere URL (Webseiten-Adressen) unser Logo oder unseren Slogan in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marke EU-weit vor Nachahmung, Missbrauch und unbefugter Nutzung geschützt ist. Die Unionsmarke vereinfacht das Verfahren und stärkt unsere rechtliche Position als Markeninhaber.

Unsere Vorteile durch die Eintragung von K9er® als Unionsmarke!

Mit der Eintragung von K9er als Unionsmarke profitieren wir von einem umfassenden Markenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dadurch sichern wir uns das exklusive Recht, die Marke K9er für unsere Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Wir können gezielt gegen Nachahmer und Markenverletzungen vorgehen und stärken so unsere Position am Markt. Die Markeneintragung schafft Vertrauen bei unseren Kunden und Geschäftspartnern und unterstützt den nachhaltigen Ausbau unserer Marke in ganz Europa.

Mehr zur Unionsmarke K9er®!

  • Markenart Wortmarke: Eine Wortmarke ist eine Markenform, bei der ausschließlich der Text, also das Wort oder die Buchstabenfolge, geschützt wird, unabhängig von Schriftart, Farbe oder Gestaltung. Im Fall der Unionsmarke „K9er“ bedeutet das, dass der Name „K9er“ als solcher EU-weit rechtlich  für den Hundesport geschützt ist. Die Eintragung als Wortmarke bei der EUIPO sichert, dass nur wir das Wort „K9er“ für die geschützten Waren und Dienstleistungen verwenden dürfen, niemand anders.
  • Registrierungsnummer: 019146260
  • Registrierungsdatum: 09.07.2025
  • Schutzumfang: Nizza-Klassen 9, 25, 31
    • Nizza-Klasse 9: Bekleidung zum Schutz vor Verletzungen; Isolierte Bekleidungsstücke zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen; Schutzbekleidung [Körperpanzerung]; Schutzbekleidung zur Verhinderung von Verletzungen.
    • Nizza-Klasse 25: Wetterfeste Kleidung; Winddichte Bekleidungsstücke; Bekleidung für Damen, Herren und Kinder; Bekleidungsstücke; Teile von Bekleidungsstücken, Schuhwaren und Kopfbedeckungen.
    • Nizza-Klasse 41: Ausbildung; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen; Veranstaltung von Ausbildungskursen; Veranstaltung von Ausbildungslehrgängen; Durchführung von Ausbildungslehrgängen; Veröffentlichung von Ausbildungsmaterialien; Betrieb von Ausbildungsstätten; Organisation von Ausstellungen [Ausbildung]; Veranstaltung von Ausstellungen [Ausbildung]; Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen [Kurse]; Durchführung von Ausbildung und Unterricht; Beratung in Bezug auf Ausbildung; Beratung über Erziehung und Ausbildung; Organisation und Durchführung von Ausbildungskursen; Vermietung von Ausbildungsmaterial; Unterhaltungs-, Ausbildungs- und Bildungsdienstleistungen.

Eingetragene UNionsmarke

Wie wir die Unionsmarke K9er® nutzen!

Die Marke „K9er®“ steht für hochwertige Produkte und Dienstleistungen für den Hundesport, die sich durch Zuverlässigkeit, Funktionalität und modernes Design auszeichnen. Unser Anspruch ist es, innovative Lösungen zu entwickeln, die den Alltag von Mensch und Hund bereichern. Durch den europaweiten Markenschutz garantieren wir, dass unsere Kunden stets Originalprodukte und geprüfte Qualität erhalten. Unser Ziel ist es, das Vertrauen unserer Kunden langfristig zu gewinnen und die Marke „K9er®“ als Synonym für Qualität und Innovation im Hundesport zu etablieren.

Rechtliche Hinweise zur Markennutzung K9er®

Die Marke „K9er®“ ist als Unionsmarke umfassend geschützt. Jede unbefugte Nutzung, Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung des Markennamens ist ausdrücklich untersagt und wird konsequent rechtlich verfolgt. Dieser Schutz gilt für sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die unter der Marke „K9er®“ angeboten werden. Sollten Sie einen Verdacht auf Markenverletzung oder Missbrauch feststellen, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass die Rechte an unserer Marke gewahrt bleiben und rechtliche Schritte bei Bedarf eingeleitet werden.

Oft gestellt Fragen zum Thema der Unionsmarke

Was passiert bei einer Markenverletzung? 

Jede unbefugte Nutzung, Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung des Markennamens ist ausdrücklich untersagt und wird konsequent rechtlich verfolgt.


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Wie lange ist die Marke geschützt?

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft verlängert werden.


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Wo gilt der Schutz?

In allen EU-Mitgliedsstaaten.


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